Erwägungsgrund 15 32024R2809
Um die Komplexität der Prospektdokumentation zu verringern und den Prospekt einheitlicher zu gestalten und so seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu verbessern — unabhängig davon, in welchem Land die Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden —, muss eine standardisierte Aufmachung des Prospekts sowohl für Dividendenwerte als auch für Nichtdividendenwerte eingeführt und vorgeschrieben werden, sodass die im Prospekt enthaltenen Informationen in einer standardisierten Reihenfolge offengelegt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die Prospekte nicht mit überflüssigen oder nebensächlichen Informationen überfrachtet werden.