Erwägungsgrund 9 32024R2809
Grenzüberschreitende öffentliche Angebote von Wertpapieren, die von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausgenommen sind, sollten gegebenenfalls den nationalen Offenlegungspflichten der betreffenden Mitgliedstaaten unterliegen. Emittenten, Anbietern oder Personen, die die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt beantragen, sollte jedoch — soweit sie nicht der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts unterliegen — der Europäische Pass gewährt werden, wenn sie sich freiwillig für die Erstellung eines Prospekts entscheiden.