Erwägungsgrund 39 32024R2809
Um das Vertrauen in die Verwendung des EU-Folgeprospekts und des EU-Wachstumsemissionsprospekts zu fördern, ist es wichtig, dass ihre Wirksamkeit und ihr Anwendungsbereich klar sind, da der EU-Folgeprospekt und der EU-Wachstumsemissionsprospekt sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Angeboten oder Zulassungen zum Handel derselben Haftungsregelung unterliegen wie ein vollständiger Prospekt. Wenn ein Emittent zur Verwendung eines EU-Folgeprospekts oder eines EU-Wachstumsemissionsprospekts berechtigt ist, durch die die Vorbereitung der zugrunde liegenden Transaktion effizienter und weniger aufwendig gemacht wird, und keine anderen wesentlichen Erwägungen gegen die Verwendung einer dieser Prospekte vorliegen, sollte daher die Wahl des Emittenten aus den ihm zur Verfügung stehenden Prospekttypen geschützt werden, und weder Berater noch zuständige Behörden sollten den Emittenten zur Erstellung eines vollständigen Prospekts veranlassen, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.