Erwägungsgrund 35 32024R2809
Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte für KMU, für andere Emittenten als KMU, deren Wertpapiere zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind oder zugelassen werden sollen, und für kleine nicht börsennotierte Unternehmen, deren Gesamtgegenwert der öffentlich angebotenen Wertpapiere über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht über 50000000 EUR liegt, zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung eines zweistufigen Offenlegungsstandards an geregelten Märkten in Abhängigkeit von der Größe des Emittenten sollte der EU-Wachstumsemissionsprospekt nicht für Unternehmen zur Verfügung stehen, deren Wertpapiere bereits zum Handel an geregelten Märkten zugelassen sind oder zugelassen werden sollen. Um jedoch den Übergang zu einem geregelten Markt zu erleichtern und den Emittenten die Möglichkeit zu geben, eine breitere Anlegerbasis anzusprechen, sollten Emittenten, deren Wertpapiere bereits mindestens während der letzten 18 Monate ununterbrochen zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen waren, einen EU-Folgeprospekt für den Übergang zu einem geregelten Markt verwenden können.