Erwägungsgrund 32 32024R2809
Um die Lesbarkeit des EU-Folgeprospekts zu verbessern und es den Anlegern zu erleichtern, ihn zu analysieren und sich darin zurechtzufinden, sollten Sekundäremissionen von Aktien einer Seitenbegrenzung unterliegen. Eine Seitenbegrenzung wäre jedoch nicht angemessen für die breite Kategorie der Dividendenwerte, die keine Aktien oder Nichtdividendenwerte sind, zu denen ein breites Spektrum unterschiedlicher, auch komplexer Instrumente gehört. Darüber hinaus sollte Folgendes von der Seitenbegrenzung ausgenommen werden: die Zusammenfassung, mittels Verweis aufgenommene Informationen, einschließlich eines von einer zuständigen Behörde gebilligten oder bei dieser hinterlegten einheitlichen Registrierungsformulars und Informationen, die vorzulegen sind, wenn der Emittent eine komplexe finanztechnische Vorgeschichte hat, eine bedeutende finanzielle Verpflichtung eingegangen ist oder eine bedeutende Bruttoveränderung vorliegt.