Erwägungsgrund 5 32024R2809
Gestützt auf die Empfehlungen der Sachverständigengruppe für KMU und aufbauend auf der Verordnung (EU) 2019/2115 und den im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/337 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen Maßnahmen sowie als Teil des Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte hat sich die Kommission verpflichtet, eine Gesetzgebungsinitiative vorzulegen, um den Zugang zu den öffentlichen Märkten in der Union attraktiver zu gestalten, indem die Befolgungskosten gesenkt und erhebliche Hindernisse beseitigt werden, die Unternehmen, einschließlich KMU, vom Zugang zu öffentlichen Märkten in der Union abhalten. Der Anwendungsbereich der genannten Gesetzgebungsinitiative sollte im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele weit gefasst sein und sich auf Hindernisse beziehen, die den Zugang der Unternehmen zu den öffentlichen Märkten betreffen, namentlich auf die Phasen vor dem Börsengang, den Börsengang und die Phase nach dem Börsengang. Der Schwerpunkt der Vereinfachung und der Beseitigung von Hindernissen sollte insbesondere auf dem Börsengang und der Phase nach dem Börsengang liegen, indem die aufwendigen Offenlegungspflichten für die Zulassung zum Handel an öffentlichen Märkten gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 und die aufwendigen laufenden Offenlegungspflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates angegangen werden.