Erwägungsgrund 22 32024R2809
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung der Anforderungen in Bezug auf die Prospektzusammenfassung sicherzustellen, sollte die ESMA verpflichtet werden, Entwürfe technischer Durchführungsstandards auszuarbeiten, in denen das Muster und das Layout der Zusammenfassungen, einschließlich der Schriftgröße und der stilistischen Anforderungen, festgelegt werden. Um Kleinanleger dabei zu unterstützen, sich in der Prospektzusammenfassung zurechtzufinden, sollte die ESMA darüber hinaus verpflichtet werden, Leitlinien zur Verständlichkeit und zur Verwendung einfacher Sprache in Zusammenfassungen auszuarbeiten, damit sichergestellt ist, dass die darin enthaltenen Informationen präzise, klar und benutzerfreundlich sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.