Erwägungsgrund 58 32024R2809
Es muss sichergestellt werden, dass der EU-Folgeprospekt, der EU-Wachstumsemissionsprospekt und die zugehörigen Prospektzusammenfassungen Gegenstand derselben verwaltungsrechtlichen Sanktionen und sonstigen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sind wie andere Prospekte. Diese Sanktionen und Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und einen gemeinsamen Ansatz in den Mitgliedstaaten gewährleisten.