Erwägungsgrund 40 32024R2809
Die für den Emittenten und seine Wertpapiere wesentlichen und spezifischen Risikofaktoren sollten im Prospekt genannt werden. Aus diesem Grund werden die Risikofaktoren entsprechend ihrer Beschaffenheit in eine begrenzte Anzahl von Risikokategorien eingestuft. Um die Belastung für die Emittenten zu verringern, sollte die Anforderung, eine Rangfolge der wesentlichsten Risikofaktoren aufzustellen, jedoch durch eine Anforderung ersetzt werden, nach der die wesentlichsten Risikofaktoren für jede Kategorie entsprechend der durch den Emittenten durchgeführten Beurteilung aufzuführen sind. Um den Prospekt verständlicher zu machen und es den Anlegern zu erleichtern, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen, muss festgelegt werden, dass die Emittenten den Prospekt nicht mit allgemeinen Risikofaktoren überfrachten sollten, die nur als Haftungsausschlüsse dienen oder die spezifischen Risikofaktoren, die die Anleger kennen sollten, verschleiern könnten.