Erwägungsgrund 79 32024R2809
Um die Überwachung der Aufträge durch technologische Entwicklungen zu verbessern und die Marktintegrität zu stärken, sollten die zuständigen Behörden nicht nur auf Ad-hoc-Anfrage, sondern auch laufend auf Auftragsdaten zugreifen können. Zur Erleichterung der Verarbeitung von Auftragsdaten durch die zuständigen nationalen Behörden ist es außerdem notwendig, die Aufmachung dieser Daten zu harmonisieren.