Erwägungsgrund 34 32024R2809
Unter Berücksichtigung des Umfangs der Offenlegung des EU-Wiederaufbauprospekts und einiger der einfachsten Zulassungsdokumente, die einige KMU-Wachstumsmärkte von den Emittenten verlangen, wenn sie von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausgenommen sind, und deren Inhalt in den Regelwerken der KMU-Wachstumsmärkte festgelegt ist, sollten in Bezug auf den Inhalt des EU-Wachstumsemissionsprospekts geringe Anforderungen gestellt werden. Die eingeschränkten Informationen, die in einem EU-Wachstumsemissionsprospekt offenzulegen sind, sollten der Größe der an KMU-Wachstumsmärkten notierten Unternehmen und ihrem Mittelbeschaffungsbedarf entsprechen und ein angemessenes Niveau des Anlegerschutzes gewährleisten. Der EU-Wachstumsemissionsprospekt sollte aus einem einzigen Dokument bestehen, damit sich die Erstellung des Dokuments durch die Unternehmen, insbesondere KMU, einfach und unkompliziert gestaltet und es für die Anleger leicht lesbar ist.