Erwägungsgrund 24 32024R2809
Um den Börsengang privater Unternehmen auf den öffentlichen Märkten in der Union zu erleichtern und allgemein unnötige Kosten und Belastungen für Unternehmen, die Wertpapiere öffentlich anbieten oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt anstreben, zu verringern, sollte der Prospekt sowohl für Dividendenwerte als auch für Nichtdividendenwerte erheblich gestrafft werden, wobei gleichzeitig ein ausreichend hoher Anlegerschutz beizubehalten ist.