Erwägungsgrund 50 32024R2809
Zur Erhebung von für die Bewertung des EU-Folgeprospekts und des EU-Wachstumsemissionsprospekts hilfreichen Daten sollte der in Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1129 genannte Speichermechanismus sowohl für den EU-Folgeprospekt als auch für den EU-Wachstumsemissionsprospekt gelten, die sich von den übrigen Arten von Prospekten deutlich unterscheiden sollten.