Erwägungsgrund 28 32024R2809
Damit Emittenten in vollem Umfang die Vorteile des EU-Folgeprospekts als einen vereinfachten Prospekttyp nutzen können, sollte sein Anwendungsbereich weit gefasst sein und öffentliche Angebote oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt von Wertpapieren umfassen, die mit bereits zum Handel zugelassenen Wertpapieren fungibel oder nicht fungibel sind. Damit erfolgreiche Unternehmen die Möglichkeit haben, sich zu vergrößern und ein breiteres Spektrum von Anlegern anzusprechen, sollte der EU-Folgeprospekt darüber hinaus Unternehmen zur Verfügung stehen, die einen Übergang von einem KMU-Wachstumsmarkt zu einem geregelten Markt anstreben, sofern ihre Wertpapiere mindestens während der letzten 18 Monate an einem KMU-Wachstumsmarkt ununterbrochen zum Handel zugelassen waren. Ein Emittent, der nur über Nichtdividendenwerte verfügt, die zum Handel an einem geregelten Markt oder einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind, sollte jedoch keinen EU-Folgeprospekt für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt für Dividendenwerte erstellen dürfen, da dies die Offenlegung eines vollständigen Prospekts erfordert, damit die Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.