Erwägungsgrund 31 32024R2809
Um den EU-Folgeprospekt zu einem harmonisierten Dokument zu machen und seine Lesbarkeit für Anleger in der gesamten Union zu erleichtern — unabhängig davon, in welchem Land die Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden —, sollte seine Aufmachung sowohl bei Dividendenwerten als auch bei Nichtdividendenwerten standardisiert werden. Aus demselben Grund sollten die Informationen im EU-Folgeprospekt in einer standardisierten Reihenfolge offengelegt werden. Um Sekundäremissionen von Nichtdividendenwerten, auch im Rahmen von Angebotsprogrammen, zu unterstützen, sollte der Anwendungsbereich des EU-Folgeprospekts für Nichtdividendenwerte weit gefasst sein und den Emittenten die Möglichkeit geben, diesen Prospekt als ein einziges Dokument oder in mehreren Einzeldokumenten zu erstellen.