Erwägungsgrund 6 32024R2809
Die Verordnung (EU) 2017/1129 legt die Anforderungen an die Erstellung, Billigung und Verbreitung des Prospekts fest, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der sich in einem Mitgliedstaat befindet oder dort betrieben wird, zu veröffentlichen ist. Um die Attraktivität der öffentlichen Märkte in der Union zu erhöhen, müssen die Hindernisse beseitigt werden, die aufgrund der Länge, der Komplexität und der hohen Kosten der Prospektdokumentation entstehen, und zwar sowohl wenn Unternehmen, einschließlich KMU, durch einen Börsengang erstmals Zugang zu den öffentlichen Märkten anstreben, als auch wenn Unternehmen im Rahmen von Sekundäremissionen von Dividendenwerten oder Nichtdividendenwerten Zugang zu den öffentlichen Märkten erhalten. Aus demselben Grund sollten auch die lange Dauer des Prüfungs- und Billigungsverfahrens für diese Prospekte durch die zuständigen Behörden und die mangelnde Konvergenz dieser Verfahren in der Union angegangen werden.