Erwägungsgrund 81 32024R2809
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ESMA im Rahmen der genannten Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Insbesondere sollten die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es für die Zwecke ihrer Verarbeitung erforderlich ist.