Erwägungsgrund 51 32019L0882
Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Richtlinie sind, fallen nicht automatisch in den Geltungsbereich der Richtlinie 93/42/EWG des Rates. Einige assistive Technologien, die Medizinprodukte sind, könnten jedoch in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie fallen.