Erwägungsgrund 57 32019L0882
Die Verpflichtungen nach dieser Richtlinie sollten in gleicher Weise für die Wirtschaftsakteure des öffentlichen wie des privaten Sektors gelten.
Die Verpflichtungen nach dieser Richtlinie sollten in gleicher Weise für die Wirtschaftsakteure des öffentlichen wie des privaten Sektors gelten.