Erwägungsgrund 19 32019L0882
Um die Barrierefreiheit der in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Dienstleistungen zu gewährleisten, sollten Produkte, die für die Erbringung dieser Dienstleistungen verwendet werden und mit denen die Verbraucher interagieren, auch den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie entsprechen müssen.