Erwägungsgrund 43 32019L0882
Die Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dieser Richtlinie sollten für den Online-Verkauf von jeglichen Produkten oder Dienstleistungen gelten und sollten daher auch für den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung gelten, die für sich genommen unter diese Richtlinie fällt.