Erwägungsgrund 65 32019L0882
Diese Richtlinie sollte sich an dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ orientieren und dem Verwaltungsaufwand für die KMU Rechnung tragen. Sie sollte schlanke Regeln für die Konformitätsbewertung enthalten sowie Schutzklauseln für die Wirtschaftsakteure anstatt allgemeiner Ausnahmen und Sonderregelungen für diese Unternehmen. Folglich sollte bei der Aufstellung der Regeln für die Auswahl und Anwendung der am besten geeigneten Konformitätsbewertungsverfahren die Situation der KMU berücksichtigt werden, und der Umfang der Pflichten im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung von Barrierefreiheitsanforderungen sollte so bemessen sein, dass KMU daraus keine unverhältnismäßige Belastung entsteht. Außerdem sollten die Marktüberwachungsbehörden bei ihrem Handeln der Größe der Unternehmen und dem Kleinserien- oder Nichtseriencharakter der jeweiligen Produktion gebührend Rechnung tragen und weder unnötige Hindernisse für KMU schaffen noch den Schutz des öffentlichen Interesses vernachlässigen.