Erwägungsgrund 58 32019L0882
Da der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er am besten für die Durchführung der gesamten Konformitätsbewertung geeignet. Während die Verantwortung für die Konformität der Produkte beim Hersteller verbleibt, sollten die Marktüberwachungsbehörden eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung übernehmen, ob in der Union bereitgestellte Produkte im Einklang mit dem Unionsrecht hergestellt werden.