Erwägungsgrund 5 32019L0882
Die Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen schaffen Hindernisse für freien Verkehr von Produkten und Dienstleistungen sowie für den wirksamen Wettbewerb im Binnenmarkt. Bei einigen Produkten und Dienstleistungen werden diese Unterschiede in der Union nach dem Inkrafttreten der VN-Behindertenrechtskonvention voraussichtlich noch zunehmen. Von solchen Hindernissen sind vor allem Wirtschaftsakteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), betroffen.