Erwägungsgrund 17 32019L0882
In der Kommissionsmitteilung „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ vom 15. November 2010 wird Barrierefreiheit im Einklang mit der VN-Behindertenrechtskonvention als einer der acht Aktionsbereiche genannt, und es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe handelt; das konkrete Ziel ist die Gewährleistung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.