Erwägungsgrund 81 32019L0882
Die Informationen, die im Fall von Dienstleistungen für die Bewertung der Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen dieser Richtlinie erforderlich sind, sollten unbeschadet der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem ähnlichen Dokument enthalten sein.