Erwägungsgrund 91 32019L0882
Durch diese Richtlinie sollte der verpflichtende oder freiwillige Charakter der Bestimmungen über Barrierefreiheit in anderen Rechtsakten der Union nicht geändert werden.
Durch diese Richtlinie sollte der verpflichtende oder freiwillige Charakter der Bestimmungen über Barrierefreiheit in anderen Rechtsakten der Union nicht geändert werden.