Erwägungsgrund 83 32019L0882
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erklärt der Hersteller durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung, dass das betreffende Produkt alle geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und dass der Hersteller die volle Verantwortung hierfür übernimmt.