Erwägungsgrund 78 32019L0882
Damit ein effektiver Zugang zu den Informationen gewährleistet ist, die für die Erklärung der Übereinstimmung mit allen anwendbaren Rechtsakten der Union erforderlich sind, sollten diese Informationen in einer einzigen EU-Konformitätserklärung bereitgestellt werden. Damit der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure geringer wird, sollten sie alle relevanten individuellen Konformitätserklärungen in die einzige EU-Konformitätserklärung aufnehmen können.