Erwägungsgrund 23 32019L0882
Diese Richtlinie sollte funktionale Barrierefreiheitsanforderungen verbindlich vorschreiben und diese als allgemeine Ziele formulieren. Diese Anforderungen sollten genau genug sein, um rechtsverbindliche Verpflichtungen zu schaffen, und detailliert genug, um die Konformität bewerten zu können, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für die von dieser Richtlinie betroffenen Produkte und Dienstleistungen gewährleistet ist, aber auch ein gewisser Spielraum für Innovationen besteht.