Erwägungsgrund 68 32019L0882
Der Wirtschaftsakteur sollte die zuständigen Behörden darüber unterrichten, dass er sich auf die Bestimmungen über grundlegende Veränderung und/oder unverhältnismäßige Belastung gestützt hat. Der Wirtschaftsakteur sollte nur auf Ersuchen der zuständigen Behörden eine Kopie der Beurteilung vorlegen, aus der hervorgeht, warum sein Produkt bzw. seine Dienstleistung nicht vollständig barrierefrei ist, und die unverhältnismäßige Belastung, die grundlegende Veränderung oder beides nachweisen.