Erwägungsgrund 38 32019L0882
Den kommunalen Behörden sollte nahelegt werden, die barrierefreie Zugänglichkeit der städtischen Verkehrsdienste in ihre Pläne für nachhaltige städtische Mobilität einzubeziehen sowie regelmäßig Listen mit bewährten Verfahren im Bereich der barrierefreien Zugänglichkeit öffentlicher städtischer Verkehrs- und Mobilitätsdienste zu veröffentlichen.