Erwägungsgrund 18 32019L0882
Die Bestimmung der Produkte und Dienstleistungen, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, beruht auf einem während der Vorbereitung der Folgenabschätzung durchgeführten Screening, mit dem Produkte und Dienstleistungen ermittelt wurden, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind und zu denen die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Barrierefreiheitsanforderungen angenommen haben oder voraussichtlich annehmen werden, die das Funktionieren des Binnenmarkts behindern.