Erwägungsgrund 14 32021R1134
Die personenbezogenen Daten, die der Antragsteller, der ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragt, zur Verfügung gestellt hat, sollten im VIS verarbeitet werden, um zu bewerten, ob von der Einreise des Antragstellers in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit ausgehen könnte, und um das Risiko einer irregulären Migration dieser Person zu bewerten. Bei Antragstellern, die ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel beantragen, sollten sich solche Bewertungen darauf beschränken, ob der Drittstaatsangehörige eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.