Erwägungsgrund 13 32021R1134
Biometrische Daten, im Zusammenhang mit dieser Verordnung also Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, sind einzigartig und daher für die Zwecke der Personenidentifizierung weit zuverlässiger als alphanumerische Daten. Bei biometrischen Daten handelt es sich jedoch um sensible personenbezogene Daten. Mit dieser Verordnung werden die Grundlagen und die Garantien für die Verarbeitung derartiger Daten für die Zwecke einer Identifizierung der betroffenen Personen festgelegt.