Erwägungsgrund 39 32021R1134
Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die zentrale Zugangsstelle, über die die Anträge auf Zugriff auf VIS-Daten zu stellen sind, zu benennen und eine Liste der operativen Stellen innerhalb der benannten Behörden zu führen, die für die konkreten Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten zur Beantragung eines solchen Zugangs berechtigt sind.