Erwägungsgrund 22 32021R1134
Die Ablehnung eines Antrags auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt sollte nicht allein auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in den Visumanträgen beruhen.
Die Ablehnung eines Antrags auf ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt sollte nicht allein auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in den Visumanträgen beruhen.