Erwägungsgrund 52 32021R1134
Um besser überwachen zu können, wie das VIS zur Analyse von Trends in Bezug auf Migrationsdruck und Grenzmanagement eingesetzt wird, sollte eu-LISA die Fähigkeit für eine statistische Berichterstattung an die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache entwickeln können, bei dem die Integrität der Daten nicht beeinträchtigt wird. Daher sollte eu-LISA bestimmte Statistiken im zentralen Speicher für Berichte und Statistiken gemäß der Verordnung (EU) 2019/817 speichern. Keine der erstellten Statistiken sollte personenbezogene Daten enthalten.