Erwägungsgrund 56 32021R1134
Das Recht auf ein Visum ist nicht bedingungsfrei, da es Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit gemäß der Richtlinie 2004/38/EG verweigert werden kann. In Anbetracht dessen können personenbezogene Daten von Familienangehörigen nur verifiziert werden, wenn sie sich auf ihre Identität und ihren Status beziehen und nur soweit diese Daten für die Bewertung der von diesen Personen möglicherweise ausgehenden Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit relevant sind. Die Visumanträge solcher Familienangehöriger sollten demnach ausschließlich auf Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit hin geprüft werden, nicht aber auf Migrationsrisiken.