Erwägungsgrund 45 32021R1134
Die Rückführung — gemäß der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Bemühungen, gegen irreguläre Migration vorzugehen, und entspricht einem wichtigen Grund von grundlegendem öffentlichen Interesse.