Erwägungsgrund 18 32021R1134
Die Interoperabilitätskomponenten erstrecken sich auf das VIS, das SIS, das EES, das ETIAS, Eurodac und das ECRIS-TCN sowie auf Europol-Daten, damit Europol-Daten gleichzeitig mit diesen EU-Informationssystemen abgefragt werden können. Daher ist es angezeigt, diese Interoperabilitätskomponenten zum Zwecke der Durchführung automatisierter Abfragen und beim Zugang zum VIS zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zu nutzen. Es sollte auf das mit der Verordnung (EU) 2019/817 eingerichtete Europäische Suchportal (ESP) zurückgegriffen werden, damit die Behörden der Mitgliedstaaten entsprechend ihren Zugriffsrechten den raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den EU-Informationssystemen, den Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken erhalten, den sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, und um die Ziele des VIS zu fördern.