Erwägungsgrund 46 32021R1134
Um die Mitwirkung von Drittstaaten bei der Rückübernahme irregulärer Migranten zu verbessern und die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, deren Daten möglicherweise im VIS gespeichert sind, zu erleichtern, sollten im VIS Kopien des Reisedokuments von Antragstellern gespeichert werden. Anders als die aus dem VIS extrahierten Informationen stellen Kopien von Reisedokumenten einen Staatsangehörigkeitsnachweis dar, der von Drittstaaten weithin anerkannt wird.