Erwägungsgrund 23 32021R1134
Antragsteller, denen aufgrund von Informationen aus der Verarbeitung im VIS ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt verweigert wurde, sollten das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln haben. Rechtsmittelverfahren sollten in dem Mitgliedstaat, der über den Antrag entschieden hat, nach Maßgabe des nationalen Rechts dieses Mitgliedstaats geführt werden. Die Garantien und Rechtsschutzbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 finden Anwendung.