Erwägungsgrund 55 32021R1134
Wie der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt hat, haben solche Familienangehörigen nicht nur das Recht, in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats einzureisen, sondern auch das Recht, zu diesem Zweck ein Visum zu erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen solchen Personen alle Erleichterungen zur Erlangung der erforderlichen Visa gewähren, die so bald wie möglich im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens unentgeltlich zu erteilen sind.