Erwägungsgrund 26 32021R1134
Es sollte sichergestellt werden, dass bei Antragstellern, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, oder bei Drittstaatsangehörigen, die ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel beantragen, Kontrollen in einem mindestens ähnlichen Umfang durchgeführt werden wie bei Drittstaatsangehörigen, die eine Reisegenehmigung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240 beantragen. Hierfür sollte zudem bei Verifizierungen dieser Gruppen von Drittstaatsangehörigen die ETIAS-Überwachungsliste genutzt werden, die Daten zu Personen umfasst, bei denen der Verdacht besteht, dass sie eine terroristische Straftat oder eine sonstige schwere Straftat begangen haben oder daran beteiligt waren, oder bei denen faktische Anhaltspunkte oder hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie eine terroristische Straftat oder eine sonstige schwere Straftat begehen werden.