Erwägungsgrund 35 32021R1134
Da Europol im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei Ermittlungen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der unionsweiten Verhütung von Straftaten sowie der Durchführung von Analysen und Untersuchungen zukommt, sollte der derzeitige Zugang zum VIS, über den Europol im Rahmen seiner Aufgaben verfügt, kodifiziert und vereinheitlicht werden, auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsentwicklungen wie der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates.