Erwägungsgrund 21 32021R1134
Da das VIS Teil des gemeinsamen Rahmens für die Interoperabilität sein wird, ist es erforderlich, dass die Entwicklung neuer Merkmale und Verfahren vollständig mit den Merkmalen und Verfahren der anderen EU-Informationssysteme, die Teil dieses Rahmens sind, in Einklang steht. Die automatisierten Abfragen, die vom VIS vorgenommen werden, um festzustellen, ob Informationen über Antragsteller, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen, in anderen EU-Informationssystemen vorliegen, werden zu Treffern in diesen anderen EU-Informationssystemen führen. Ein ähnliches Abfragesystem ist derzeit nur in einem anderen System, nämlich ETIAS, vorhanden, wohingegen das Konzept der Treffer sich auch im EES findet, auch in Bezug auf die Interoperabilität zwischen dem EES und dem VIS und im SIS.