Art. 135 32021R2085
Zusammensetzung des Rates der öffentlichen Körperschaften
Der Rat der öffentlichen Körperschaften setzt sich aus Vertretern der öffentlichen Körperschaften des Gemeinsames Unternehmen für Chips zusammen.Jede öffentliche Körperschaft benennt ihre Vertreter sowie einen Hauptvertreter, der über die Stimmrechte im Rat der öffentlichen Körperschaften verfügt.