Erwägungsgrund 1 32021R0947
Das allgemeine Ziel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt (im Folgenden „Instrument“), eines Programms im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens, sollte darin bestehen, die Werte, Grundsätze und grundlegenden Interessen der Union weltweit zu schützen und zu fördern, um die Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union, wie sie in Artikel 3 Absatz 5 und den Artikeln 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegt sind, zu verfolgen.