Erwägungsgrund 72 32021R0947
Daher sollte unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts in dieser Verordnung die Möglichkeit gegeben sein, die Flexibilitätsregelungen anzuwenden, die gemäß der Haushaltsordnung bereits für andere Politikbereiche zulässig sind, insbesondere Mittelübertragungen und Mittelumwidmungen, um sowohl für die Bürgerinnen und Bürger der Union als auch für die Partnerländer eine effiziente Verwendung der Unionsmittel sicherzustellen und so die für die Unionsmaßnahmen im Außenbereich zur Verfügung stehenden Unionsmittel maximal zu nutzen.